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Ein wesentlicher Punkt der Bayerischen Bauordnung liegt nach wie vor in der Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen Nachweise über Standsicherheit einschließlich der Standsicherheit tragender Bauteile, Schall-, Wärme- und vorbeugendem Brandschutz (Brandschutznachweis) zu erstellen (Art. 62 BayBO). Ausgenommen...
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Brandschutz Bauer - Onlineshop für Feuerlöscher und Brandschutzmittel
Wir sind ein Unternehmen, dass sich auf die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Entrauchungsplänen sowie die Formulierung von Brandschutzordnungen spezialisiert hat. Um die uns ...
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